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4 ungeschriebene Gesetze: Wann die Interviewfreigabe üblich ist und wann nicht

Die Abstimmung eines Interviews und damit die Erteilung einer Freigabe gehören zum Veröffentlichungsprozess eines Interviews selbstverständlich dazu. Oder?

In Deutschland ist es durchaus üblich, dass ein Interview vor Veröffentlichung dem Interviewten oder dessen Kommunikationsabteilung zur Korrektur zugesendet wird. Eine Pflicht oder gar rechtliche Grundlage dafür gibt es allerdings nicht. Hier reichen sich Journalisten und Unternehmen oft die Hand, um ein Ergebnis zu schaffen, mit dem alle Beteiligten einverstanden sind.

Ob und in welchem Rahmen ein Interview abgestimmt wird, hängt von folgenden Faktoren ab.

  1. Veröffentlichungsplattform

Ein Interview kann entweder schriftlich publiziert oder im TV oder Hörfunk ausgestrahlt werden. Bei Interviews für TV und Hörfunk ist eine Korrektur denkbar schwierig und eine Freigabe daher sehr unüblich. Bei einer Live-Ausstrahlung ist es unmöglich, aber auch bei einer späteren Ausstrahlung ist eine Freigabe nicht üblich.

Sollte eine Äußerung während einer TV- oder Hörfunk-Aufzeichnung daneben gehen, kann diese aber direkt im Anschluss noch einmal aufgesprochen werden. Hier ist es wichtig, die vorherige, unerwünschte Passage in der Aufnahme explizit als „nicht freigegeben / bitte rausschneiden“ zu deklarieren.

Bei gedruckten oder online schriftlich veröffentlichten Interviews hingegen ist mehr Spielraum zur Korrektur gegeben. Da der Journalist häufig noch Passagen ergänzt, die den Kontext ändern können, um den Beitrag abzurunden, ist eine Freigabe deutlich geläufiger.

Ebenso ist es bei Fachmedien generell üblicher als bei anderen Redaktionen, sich Interviews und Zitate vorab freigeben zu lassen.

  1. Journalistische Darstellungsform

Es gibt zwei verbreitete Möglichkeiten, in welcher Form ein Interview veröffentlicht wird:

a) Veröffentlichung im Gesprächsstil (Frage und Antwort)

b) Ausformulierter journalistischer Beitrag mit wörtlichen Zitaten

Bei einem Interview im Frage-Antwort-Stil, das das geführte Interview nahezu oder zu Teilen 1:1 abbildet, ist es sehr üblich, dass Sie dieses vor Veröffentlichung zum Gegenlesen erhalten. Wird das Interview nicht im Frage-Antwort-Stil gedruckt, sondern dient es als Basis für einen redaktionellen Artikel, ist die Zusendung des Artikels zur Freigabe keinesfalls angebracht.

Einzelne wörtliche Zitate, die im Text verwendet werden, können und sollten Sie hier zur Freigabe einsehen, um die Richtigkeit zu prüfen, gerne mit einem Satz davor und danach, um den Zusammenhang besser zu verstehen. Um den vollständigen Artikel sollten Sie aber in keinem Fall bitten, oder diesen, falls er Ihnen in seiner Gänze zugesendet wurde, verändern. Das greift in das Hoheitsgebiet des Journalisten ein, was sehr ungern gesehen wird und zu einem geschädigten Verhältnis zu dem Journalisten und dem Medium führen kann.

  1. Internationale Unterschiede

In Deutschland hat es sich sehr weitläufig etabliert, dass ein Interview vor Veröffentlichung autorisiert wird. In anderen Ländern ist das allerdings nicht immer der Fall. Bei der Zusammenarbeit mit internationalen Medien ist es deshalb ratsam, die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes zu recherchieren und sich nach ihnen zu richten, um keine Missverständnisse oder Konflikte heraufzubeschwören.

In Großbritannien beispielsweise gibt es in der Regel keinen Autorisierungsprozess. Das Interview wird ohne Intervention von außen so veröffentlicht, wie es Journalist und Medium für richtig halten.

  1. Beziehung zum Medium

Ob Sie das geführte Interview zur Freigabe erhalten, hängt zuletzt natürlich auch von Ihrem bisherigen Kontakt und Verhältnis zum Medium ab. Sollte es in der Vergangenheit einen Fauxpas aus Ihren Reihen in Richtung Korrekturprozess gegeben haben, wie beispielsweise einen groben Eingriff in den Schaffensprozess des Journalisten, Mikromanagement oder vollständige Streichung oder Neuformung von Zitaten, ist es möglich, dass Ihnen dieser Ruf nun folgt.

Manche Redaktionen sichern sich dann vorzeitig ab und geben klar vor: Kein Autorisierungsprozess bei diesem Interview. Um das zu vermeiden, müssen Sie also sehr diplomatisch im Korrekturprozess vorgehen und einige Grundregeln befolgen, um nicht Ihren Ruf zu gefährden und sich damit womöglich jeglicher zukünftiger Interview-Möglichkeiten zu berauben.

Entscheidend ist es letztlich, diese Punkte vor Vereinbarung des Interviews anzusprechen und so vorab auf einen gemeinsamen Nenner mit dem Journalisten zu kommen.

Management Summary

Ob und in welchem Rahmen ein geführtes Interview vor Veröffentlichung zur Freigabe an das Unternehmen gesendet wird, hängt vor allem von vier Aspekten ab: der Veröffentlichungsplattform, der journalistischen Darstellungsform, dem Sitz des Mediums und Ihrer Beziehung zur Redaktion oder zu Medien im Allgemeinen. Sind Sie sich der Usancen bewusst, vermeiden Sie gekonnt Konfliktsituationen. Langfristig sorgen Sie damit für einen respektvollen und souveränen Umgang mit Redaktionen, der den Grundstein für eine gute Beziehung legt.

Sollten es die Gegebenheiten zulassen und Sie somit einen Freigabeprozess begleiten, gelten hier natürlich auch ein paar Regeln. In unserem Beitrag „6 Grundregeln zur Freigabe eine Experten-Interviews“ geben wir Ihnen einen kurzen Leitfaden an die Hand, der Sie reibungslos durch die Freigabe führt.

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In Deutschland ist es durchaus üblich, dass ein Interview vor Veröffentlichung dem Interviewten oder dessen Kommunikationsabteilung zur Korrektur zugesendet wird. Eine Pflicht oder gar rechtliche Grundlage dafür gibt es allerdings nicht. Hier reichen sich Journalisten und Unternehmen oft die Hand, um ein Ergebnis zu schaffen, mit dem alle Beteiligten einverstanden sind.

Ob und in welchem Rahmen ein Interview abgestimmt wird, hängt von folgenden Faktoren ab.

  1. Veröffentlichungsplattform

Ein Interview kann entweder schriftlich publiziert oder im TV oder Hörfunk ausgestrahlt werden. Bei Interviews für TV und Hörfunk ist eine Korrektur denkbar schwierig und eine Freigabe daher sehr unüblich. Bei einer Live-Ausstrahlung ist es unmöglich, aber auch bei einer späteren Ausstrahlung ist eine Freigabe nicht üblich.

Sollte eine Äußerung während einer TV- oder Hörfunk-Aufzeichnung daneben gehen, kann diese aber direkt im Anschluss noch einmal aufgesprochen werden. Hier ist es wichtig, die vorherige, unerwünschte Passage in der Aufnahme explizit als „nicht freigegeben / bitte rausschneiden“ zu deklarieren.

Bei gedruckten oder online schriftlich veröffentlichten Interviews hingegen ist mehr Spielraum zur Korrektur gegeben. Da der Journalist häufig noch Passagen ergänzt, die den Kontext ändern können, um den Beitrag abzurunden, ist eine Freigabe deutlich geläufiger.

Ebenso ist es bei Fachmedien generell üblicher als bei anderen Redaktionen, sich Interviews und Zitate vorab freigeben zu lassen.

  1. Journalistische Darstellungsform

Es gibt zwei verbreitete Möglichkeiten, in welcher Form ein Interview veröffentlicht wird:

a) Veröffentlichung im Gesprächsstil (Frage und Antwort)

b) Ausformulierter journalistischer Beitrag mit wörtlichen Zitaten

Bei einem Interview im Frage-Antwort-Stil, das das geführte Interview nahezu oder zu Teilen 1:1 abbildet, ist es sehr üblich, dass Sie dieses vor Veröffentlichung zum Gegenlesen erhalten. Wird das Interview nicht im Frage-Antwort-Stil gedruckt, sondern dient es als Basis für einen redaktionellen Artikel, ist die Zusendung des Artikels zur Freigabe keinesfalls angebracht.

Einzelne wörtliche Zitate, die im Text verwendet werden, können und sollten Sie hier zur Freigabe einsehen, um die Richtigkeit zu prüfen, gerne mit einem Satz davor und danach, um den Zusammenhang besser zu verstehen. Um den vollständigen Artikel sollten Sie aber in keinem Fall bitten, oder diesen, falls er Ihnen in seiner Gänze zugesendet wurde, verändern. Das greift in das Hoheitsgebiet des Journalisten ein, was sehr ungern gesehen wird und zu einem geschädigten Verhältnis zu dem Journalisten und dem Medium führen kann.

  1. Internationale Unterschiede

In Deutschland hat es sich sehr weitläufig etabliert, dass ein Interview vor Veröffentlichung autorisiert wird. In anderen Ländern ist das allerdings nicht immer der Fall. Bei der Zusammenarbeit mit internationalen Medien ist es deshalb ratsam, die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes zu recherchieren und sich nach ihnen zu richten, um keine Missverständnisse oder Konflikte heraufzubeschwören.

In Großbritannien beispielsweise gibt es in der Regel keinen Autorisierungsprozess. Das Interview wird ohne Intervention von außen so veröffentlicht, wie es Journalist und Medium für richtig halten.

  1. Beziehung zum Medium

Ob Sie das geführte Interview zur Freigabe erhalten, hängt zuletzt natürlich auch von Ihrem bisherigen Kontakt und Verhältnis zum Medium ab. Sollte es in der Vergangenheit einen Fauxpas aus Ihren Reihen in Richtung Korrekturprozess gegeben haben, wie beispielsweise einen groben Eingriff in den Schaffensprozess des Journalisten, Mikromanagement oder vollständige Streichung oder Neuformung von Zitaten, ist es möglich, dass Ihnen dieser Ruf nun folgt.

Manche Redaktionen sichern sich dann vorzeitig ab und geben klar vor: Kein Autorisierungsprozess bei diesem Interview. Um das zu vermeiden, müssen Sie also sehr diplomatisch im Korrekturprozess vorgehen und einige Grundregeln befolgen, um nicht Ihren Ruf zu gefährden und sich damit womöglich jeglicher zukünftiger Interview-Möglichkeiten zu berauben.

Entscheidend ist es letztlich, diese Punkte vor Vereinbarung des Interviews anzusprechen und so vorab auf einen gemeinsamen Nenner mit dem Journalisten zu kommen.

Management Summary

Ob und in welchem Rahmen ein geführtes Interview vor Veröffentlichung zur Freigabe an das Unternehmen gesendet wird, hängt vor allem von vier Aspekten ab: der Veröffentlichungsplattform, der journalistischen Darstellungsform, dem Sitz des Mediums und Ihrer Beziehung zur Redaktion oder zu Medien im Allgemeinen. Sind Sie sich der Usancen bewusst, vermeiden Sie gekonnt Konfliktsituationen. Langfristig sorgen Sie damit für einen respektvollen und souveränen Umgang mit Redaktionen, der den Grundstein für eine gute Beziehung legt.

Sollten es die Gegebenheiten zulassen und Sie somit einen Freigabeprozess begleiten, gelten hier natürlich auch ein paar Regeln. In unserem Beitrag „6 Grundregeln zur Freigabe eine Experten-Interviews“ geben wir Ihnen einen kurzen Leitfaden an die Hand, der Sie reibungslos durch die Freigabe führt.

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